Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
|
b)
Ausgeschieden:
Persönlich haftender Gesellschafter:
Steinbeis Immobilien Beteiligungs GmbH,
Brannenburg (Amtsgericht Traunstein HRB 11377) |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist erloschen. |
a)
08.02.2023
Weißmann |
HRA 101802: Steinbeis Immobilien GmbH & Co. KG, München, Seidlstr. 28, 80335 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Joseph-Wild-Str. 13, 81829 München.
Steinbeis Immobilien GmbH & Co. KG, Brannenburg, Brianconstr. 12, 83022 Rosenheim. Sitz verlegt, nun: München. Nun Amtsgericht München HRA 101802.
Steinbeis Immobilien GmbH & Co. KG, München, Seidlstr. 28, 80335 München. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Seidlstr. 28, 80335 München. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Steinbeis Immobilien Beteiligungs GmbH, Brannenburg (Amtsgericht Traunstein HRB 11377). Der Sitz ist von Brannenburg (Amtsgericht Traunstein HRA 6712) nach München verlegt.
Steinbeis Immobilien GmbH & Co. KG, Brannenburg, Brianconstr. 12, 83022 Rosenheim. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungs- und Übernahmeplan vom 21.07.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (gem. Abschnitt 2 des Spaltungsvertrages) auf die Steinbeis Holding GmbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 6018) übertragen. Die Abspaltung wurde am 01.08.2011 in HRB 6018 eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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