Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Haug, Uwe, Nehren, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Jettinger, Edwin, Herrenberg, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Auer, Michael, Weissach/Flacht, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Mattulat, Manfred, Römerstein, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.04.2025
Webers |
HRB 768960: Steinbeis-Hochschule Holding GmbH, Stuttgart, Kienestraße 35, 70174 Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Adornostraße 8, 70599 Stuttgart.
HRB 768960: Steinbeis-Hochschule Holding GmbH, Stuttgart, Kienestraße 35, 70174 Stuttgart. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Steinbais-Hochschule-Berlin GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 69231) am 26.08.2019 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 768960: Steinbeis-Hochschule Holding GmbH, Stuttgart, Kienestraße 35, 70174 Stuttgart. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Steinbeis-Hochschule-Berlin GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 69231 B) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.05.2019 mit Nachtrag vom 23.07.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die gesamten Geschäftsanteile an der "Steinbeis-Hochschule Träger gGmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 203816 B) und der "Steinbeis + Akademie GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 763459) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 768960: Steinbeis-Hochschule Holding GmbH, Stuttgart, Kienestraße 35, 70174 Stuttgart. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 12480) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertra-ges vom 06.05.2019 mit Nachtrag vom 23.07.2019 und den Versammlungsbe-schlüssen der beteiligten Rechtsträger vom 06.05.2019 und 23.07.2019 den gesam-ten Geschäftsanteil an der Steinbeis-Hochschule-Berlin GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 69231) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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