HRB 7932: Steinbrink Vermietungs GmbH, Wuppertal, Otto-Hahn-Str. 17, 42369 Wuppertal. Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2021 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefasst. Insbesondere wurde eine Änderung in § 2 Ziff. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Vermietung und Verpachtung von Anlagevermögen sowie die Erbringung von kaufmännischen und technischen Dientleistungen. Nach Änderung des Wohnortes nunmehr Geschäftsführer: Steinbrink, Wolfgang, Remscheid, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 7932: Steinbrink Vermietungs GmbH, Wuppertal, Otto-Hahn-Str. 17, 42369 Wuppertal. Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Str. 17, 42369 Wuppertal. Bestellt als Geschäftsführer: Steinbrink, Andreas Wolfgang, Remscheid, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Steinbrink Vermietungs GmbH, Wuppertal, (Otto-Hahn-Str. 17, 42369 Wuppertal).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2008 mit der Steinbrink Verwaltungs GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 19519) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2008 mit der Steinbrink Grundbesitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRA 21854) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Steinbrink Vermietungs GmbH, Wuppertal (Otto-Hahn-Str. 17, 42369 Wuppertal). Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.400,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Steinbrink Grundbesitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 21854) beschlossen. 30.000,00 EUR.
Steinbrink Vermietungs GmbH, Wuppertal (Otto-Hahn-Str. 17, 42369 Wuppertal). Die Gesellschafterversammlung hat am 28.08.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital), § 6 (Stammeinlagen), § 9 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 13 (Abtretung und Belastung) zu ändern. 25.600,00 EUR.
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