Steinert Industrie-Service GmbH, Obernkirchen (Bäckerstr. 10, 31683 Obernkirchen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Stadthagen HRA 200116) am 22.10.2007 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Steinert Industrie-Service GmbH, Obernkirchen (Bäckerstr. 10, 31683 Obernkirchen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 im Wege des Formwechsels in die Steinert Industrie-Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Obernkirchen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.