HRB 263553: Steinheil Direkt-Marketing Druck-Service GmbH, Ditzingen, Max-Planck-Str. 7, 71254 Ditzingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.10.2018 (6 IN 341/18) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 263553: Steinheil Direkt-Marketing Druck-Service GmbH, Ditzingen, Max-Planck-Str. 7, 71254 Ditzingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 09.07.2018 (6 IN 341/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
HRB 263553: Steinheil Direkt-Marketing Druck-Service GmbH, Ditzingen, Max-Planck-Str. 7, 71254 Ditzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hebe, Sascha, Ditzingen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Kadner, Linda, Ditzingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 263553: Steinheil Direkt-Marketing Druck-Service GmbH, Ditzingen, Max-Planck-Str. 7, 71254 Ditzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Kadner, Linda Steffi, Ditzingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 263553: Steinheil Direkt-Marketing Druck-Service GmbH, Ditzingen, Max-Planck-Str. 7, 71254 Ditzingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "a+s mail production gmbh", Ditzingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 757009) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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