SteinhilberSchwehr GmbH, Mettmann, Willettstr. 11, 40822 Mettmann. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2012 mit der ComputerKomplett SteinhilberSchwehr GmbH mit Sitz in Rottweil (Amtsgericht Stuttgart, HRB 741347) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
40822 Mettmann
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Amtsgericht: Wuppertal
Rechtsform: GmbH