Steinhorst Acrylglasverarbeitung GmbH & Co.KG, Betzdorf, (Gewerbepark 16, 57518 Betzdorf).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.07.2009 mit der MPC Concept GmbH & Co KG mit Sitz in Betzdorf (Amtsgericht Montabaur HRA 4022) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird wirksam mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
57518 Betzdorf
Klosterweg 7, 57518 Betzdorf
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH & Co. KG