Steinke Anlagen GmbH & Co. KG, Arnsberg, Wagenbergstr. 57, 59759 Arnsberg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Steinke GmbH & Co. KG am 12.03.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Steinke Anlagen GmbH & Co. KG, Arnsberg, Wagenbergstr. 57, 59759 Arnsberg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.02.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.02.2010 mit der Steinke GmbH & Co. KG mit Sitz in Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRA 5936) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Steinke Anlagen GmbH & Co. KG, Arnsberg (Wagenbergstr. 57, 59759 Arnsberg, Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Immobilien sowie die Vermietung von Maschinen und maschinellen Anlagen zum Betrieb von Pulverbeschichtungen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Steinke Verwaltungs-GmbH, Arnsberg (Arnsberg HRB 7142).