Steinmetz Grauel Naturstein GmbH, Kaulsdorf, Zum Oschütz 6, 07338 Kaulsdorf.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführerin: Grauel, Jacqueline, Leutenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Steinmetz Grauel Naturstein GmbH, Kaulsdorf, Zum Oschütz 6, 07338 Kaulsdorf.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Grauel, Lutz, Leutenberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Scheller, André, Leutenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführerin: Grauel, Jaqueline, Leutenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Steinmetz Grauel Naturstein GmbH, Kaulsdorf, Zum Oschütz 6, 07338 Kaulsdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.04.2009. Geschäftsanschrift: Zum Oschütz 6, 07338 Kaulsdorf. Gegenstand des Unternehmens: das Betreiben eines Steinmetzbetriebes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Grauel, Lutz, Leutenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Lutz Grauel e.K., mit dem Sitz in Leutenberg (Amtsgericht Jena HRA 501289), mit Ausnahme der im Ausgliederungsplan vom 08.04.2009 verzeichneten Grundstücke, aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung ist wirksam durch gleichzeitige Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.