HRA 723739:Steinwerk Westerstetten GmbH & Co. KG, Westerstetten, Bahnhofstraße 12/1, 89198 Westerstetten.Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "SWS Steinwerk Schelklingen GmbH & Co.KG", Schelklingen (Amtsgericht Ulm HRA 490424) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.12.2013 mit Nachtrag vom 08.01.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.12.2013 und 08.01.2014 Teile ihres Vermögens, nämlich den Teilbetrieb Steinbruch Westerstetten als Gesamtheit auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
89198 Westerstetten
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.steinwerk-westerstetten.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Ulm
Rechtsform: GmbH & Co. KG