HRB 4677: Stela-Bau GmbH, Schwerin, Speicherstraße 19, 19055 Schwerin. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Steege, Klaas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4677: Stela-Bau GmbH, Wismar, Primelweg 17, 23966 Wismar. Die Gesellschafterversammlung hat am 15.11.2018 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und damit die Sitzverlegung nach Schwerin beschlossen. Schwerin. Geschäftsanschrift: Speicherstraße 19, 19055 Schwerin.
HRB 4677: Stela-Bau GmbH, Wismar, Primelweg 17, 23966 Wismar. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2017 mit Ergänzungen vom 30.08.2017 und 10.01.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger von den selben Tagen mit der Stega - Bau Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wittmund (Amtsgericht Aurich, HRB 1332) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4677: Stela-Bau GmbH, Wismar, Primelweg 17, 23966 Wismar. Die Gesellschafterversammlungen vom 16.08.2017, 30.08.2017 und 10.01.2018 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 135,41 EUR und sodann zum Zwecke der Verschmelzung mit der Stega-Bau GmbH, Wittmund (Amtsgericht Aurich, HRB 1332) um 25.600,00 EUR beschlossen. 51.300,00 EUR. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stela-Bau GmbH, Wismar, Primelweg 17, 23966 Wismar.Die Gesellschafterversammlung hat am 20.12.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) durch einfache Umrechnung auf EUR 25.564,59 umzustellen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 3 und 8 zu ändern. Geschäftsanschrift: Primelweg 17, 23966 Wismar.
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