Stempel Stuhlmüller GmbH, Göppingen (Ulmer Str. 123, 73037 Göppingen). Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 27.03.2007 beim Amtsgericht Ulm (HRA 720433) eingetragen.Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Stempel Stuhlmüller GmbH, Göppingen (Ulmer Str. 123, 73037 Göppingen). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2007 mit Nachtrag vom 14.02.2007 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 24.01.2007 mit Nachtrag vom 14.02.2007 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Weber, Peter, Süßen, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mit Sitz in Göppingen weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.