Stenger Maschinenbau GmbH, Iserlohn (Liegnitzer Straße 20, 58642 Iserlohn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tilgert Walzwerksmaschinenbau GmbH & Co. KG am 15.12.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Stenger Maschinenbau GmbH, Iserlohn (Liegnitzer Straße 20, 58642 Iserlohn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.11.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.11.2005 mit der Tilgert Walzwerksmaschinenbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn HRA 4119) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stenger Maschinenbau GmbH, Iserlohn (Liegnitzer Straße 20, 58642 Iserlohn). Nicht mehr Geschäftsführer: Tilgert, Herbert, Iserlohn. Bestellt als Geschäftsführer: Thomas, Wolfgang, Iserlohn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.