HRB 11273: Stephan & Scheffler GmbH, Bentwisch, Am Graben 2, 18182 Bentwisch. Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 4 (Stammkapital) beschlossen. Neue Firma: Stephan & Stephan GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Scheffler, Andreas, Rostock, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Stephan, Sebastian, Bentwisch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 11273:Stephan & Scheffler GmbH, Rostock, Anton-Saefkow-Str. 1, 18069 Rostock.Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) beschlossen. Bentwisch. Geschäftsanschrift: Am Graben 2, 18182 Bentwisch.
Stephan & Scheffler GmbH, Rostock, Anton-Saefkow-Str. 1, 18069 Rostock.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Satzung vom 18.03.2009. Geschäftsanschrift: Anton-Saefkow-Str. 1, 18069 Rostock. Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Installation und Wartung von Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsanlagen. 25.000,00 EUR. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Bestellt als Geschäftsführer: Scheffler, Andreas, Rostock, * ‒.‒.‒‒; Stephan, Tobias, Rostock, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Stephan, Tobias, Rostock, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Stephan & Scheffler OHG, Rostock (Amtsgericht Rostock, HRA 2912) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.03.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.