HRB 17980: Stephan Braun GmbH, Riegelsberg, Wasserwerkstraße 16, 66292 Riegelsberg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Stephan Braun GF GmbH. Neuer Gegenstand: Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Stephan Braun GmbH & Co. KG mit Sitz in Riegelsberg, deren Unternehmensgegenstand die Ausübung des Heizungsbau- und Sanitärhandwerks ist.
Stephan Braun GmbH, Riegelsberg, Wasserwerkstraße 16, 66292 Riegelsberg.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31.07.2009 wirksam geworden.
Stephan Braun GmbH, Riegelsberg, Wasserwerkstraße 16, 66292 Riegelsberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.07.2009. Geschäftsanschrift: Wasserwerkstraße 16, 66292 Riegelsberg. Gegenstand: Die Ausübung des Heizungsbau- und Sanitärhandwerks. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Braun, Stephan, Riegelsberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Braun, Stephan, Riegelsberg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Stephan Braun e.K. in Riegelsberg (AG Saarbrücken HRA 10623) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.07.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.