Stephan Food Service Equipment GmbH, Hameln, Stephanplatz 2, 31789 Hameln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.02.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Stephan Machinery GmbH mit Sitz in Hameln (Amtsgericht Hannover HRB 100840) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Hannover
Rechtsform: GmbH