Stephan Lettl GmbH, Ebersberg (Ruhensdorf 5, 85560 Ebersberg). Die Verschmelzung wurde am 14.07.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Traunstein HRB 11815).
Stephan Lettl GmbH, Ebersberg (Ruhensdorf 5, 85560 Ebersberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2008 mit Nachtrag vom 16.05.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Lettl Transporte GmbH mit dem Sitz in Wasserburg (Amtsgericht Traunstein HRB 11815) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.