Stephany Fliesen-Baustoffe GmbH, Andernach, Wilhelmstr. 18, 56626 Andernach.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Nikolaus Stephany OHG mit Sitz in Andernach (AG Koblenz, HRA 10237) am 12.06.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Stephany Fliesen-Baustoffe GmbH, Andernach, Wilhelmstr. 18, 56626 Andernach.Geschäftsanschrift: Wilhelmstr. 18, 56626 Andernach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2009 mit Ergänzung vom 07.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 15.04.2009 und 07.05.2009 und der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.04.2009 und 07.05.2009 mit der Nikolaus Stephany OHG mit Sitz in Andernach (AG Koblenz, HRA 10237) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.