HRB 11381: Stermann Spedition GmbH, Bünde, Am Autohof 2-6, 32257 Bünde. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SSL - GmbH - Spedition + Logistik am 03.07.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 11381: Stermann Spedition GmbH, Bünde, Am Autohof 2-6, 32257 Bünde. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2017 mit Ergänzung vom 30.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.02.2017 und 07.04.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.02.2017 und 03.05.2017 mit der SSL - GmbH - Spedition + Logistik mit Sitz in Steyerberg (Amtsgericht Walsrode, HRB 204669) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11381: Stermann Spedition GmbH, Bünde, Am Autohof 2-6, 32257 Bünde. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.12.2016 mit der SSL - GmbH - Spedition + Logistik mit Sitz in Steyerberg (Amtsgericht Walsrode, HRB 204669) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stermann Spedition GmbH, Bünde, Am Autohof 2-6, 32257 Bünde. Bestellt als Geschäftsführer: Stermann, Robert, Hopsten-Halverde, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Stühmeier, Michael, Melle, * ‒.‒.‒‒.
Stermann Spedition GmbH, Bünde, Am Autohof 2-6, 32257 Bünde.Die Gesellschafterversammlung hat am 18.09.2009 und 15.12.2009 die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei ist unter anderem die allgemeine Vertretungsregelung geändert worden. Nach Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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