Steuerberatungsgesellschaft Ernst & Stiller Partnerschaft, Kleve (Hoffmannallee 53a, 47533 Kleve). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BEStax GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 24.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Steuerberatungsgesellschaft Ernst & Stiller Partnerschaft, Kleve (Hoffmannallee 53a, 47533 Kleve). Die Partnerschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der BEStax GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Kleve (Amtsgericht Kleve, HRB 250) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Steuerberatungsgesellschaft Ernst & Stiller Partnerschaft, Kleve, (Hermann-Gmeiner-Straße 10, 47533 Kleve).Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Steuerberater, soweit sie gesetzlich und durch das Berufsrecht der Steuerberater zugelassen ist gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Ernst, Joachim Frederik, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Kleve, * ‒.‒.‒‒; Stiller, Wolfgang, Steuerberater, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.