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Steuererleichterei Verwaltungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Reiskirchen (HRB 11369)

Firmendaten

Anschrift
Wasserstr. 76
35447 Reiskirchen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2023
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 11369
Amtsgericht: Gießen
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Steuererleichterei Verwaltungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Reiskirchen ist im Handelsregister Gießen unter der Nummer HRB 11369 verzeichnet. Nach der Gründung am 05.06.2023 hat die Steuererleichterei Verwaltungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Gegenstand der Gesellschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. Weiterhin soll die Gesellschaft als Komplementärin der Steuererleichterei Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG tätig werden. (2) Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht sind ihr nicht gestattet. (3) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten des auf ihren Gegenstand nach Abs. 2 anzuwendenden Berufsrechts nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. (4) Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. (5) Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Steuererleichterei Verwaltungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 29.01.2024)

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Registermeldungen 1

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
Steuererleichterei Verwaltungs- und
Steuerberatungsgesellschaft mbH
b)
Reiskirchen
Geschäftsanschrift:
Wasserstraße 76, 35447 Reiskirchen
c)
(1) Gegenstand der Gesellschaft sind die
geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren
Tätigkeiten. Weiterhin soll die Gesellschaft
als Komplementärin der Steuererleichterei
Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co.
KG tätig werden.
(2) Die Gesellschaft schafft die für den
Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1
erforderlichen personellen, sachlichen und
räumlichen Voraussetzungen und tätigt die
damit verbundenen Geschäfte.
Unvereinbare Tätigkeiten nach dem
Berufsrecht sind ihr nicht gestattet.
(3) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten
des auf ihren Gegenstand nach Abs. 2
anzuwendenden Berufsrechts nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie
tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten
Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung
nicht beeinträchtigen.
(4) Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1
Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben des anzuwendenden
Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere
hat zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater oder
Steuerbevollmächtigter in der beruflichen
Niederlassung oder in deren Nahbereich
tätig zu sein.
(5) Die Gesellschaft darf insbesondere
weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34
Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort
erbrachten Tätigkeiten die
Voraussetzungen nach dem
anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hofmann, Mario, Steuerberater, Reiskirchen,
* ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2023
a)
07.06.2023
Muth
b)
Fall 1

Historie 1

07.06.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Mario Hofmann
Geschäftsführer