HRB 20462:Steuerungstechnik GmbH, Mülheim an der Ruhr, Hardenbergstraße 19 a, 45472 Mülheim an der Ruhr.Nicht mehr Geschäftsführer: Bruckmann sen., Heinrich, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒.
Steuerungstechnik GmbH, Mülheim an der Ruhr, Hardenbergstraße 19 a, 45472 Mülheim an der Ruhr.Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Abspaltung von Vermögensteilen der Steuerungstechnik Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg - HRB 14272) beschlossen. 50.000,00 EUR.
Steuerungstechnik Verwaltungsgesellschaft mbH, Mülheim an der Ruhr, Hardenbergstraße 19 a, 45472 Mülheim an der Ruhr.Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Steuerungstechnik GmbH. Geschäftsanschrift: Hardenbergstraße 19 a, 45472 Mülheim an der Ruhr.
Steuerungstechnik GmbH, Mülheim an der Ruhr, Hardenbergstraße 19 a, 45472 Mülheim an der Ruhr.Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.03.2009 wirksam geworden.
Steuerungstechnik GmbH, Mülheim an der Ruhr, Hardenbergstraße 19 a, 45472 Mülheim an der Ruhr.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.12.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.12.2008 Teile des Vermögens der Steuerungstechnik Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg - HRB 14272) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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