3 |
a)
Steuerzeit GmbH
Steuerberatungsgesellschaft |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dappers, Arnold, Kempen, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Stahlschmidt, Mia Regina, Kempen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Änderung der Firma beschlossen. |
a)
05.06.2023
Schußmüller |
1 |
a)
Arnold Dappers GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
b)
Kempen
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Steuerberatung mit allen damit
zusammenhängenden Aufgaben. Die
Gesellschaft darf keine Tätigkeit ausüben,
die mit dem Beruf eines Steuerberaters
nicht vereinbar ist ( § 72 i.V. mit § 57 Abs. 3
Nr. 2 - 4 Steuerberatungsgesetz). Die
Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte
und Rechtshandlungen vorzunehmen, die
zur Erreichung des Gesellschaftszweckes
dienlich oder das Unternehmen zu fördern
ereignet erscheinen. Die Gesellschaft kann
gleichartige oder ähnliche Gesellschaften
erwerben, sich an solchen beteiligen und
Zweigniederlassungen ( § 34
Steuerberatungsgesetz) erichten. |
50.000,00
DEM |
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft muss von
Steuerberatern verantwortlich geführt werden
und zwar durch einen oder mehrere zur
Alleinvertretung berechtigte Steuerberater oder
durch mehrere zur gemeinschaftlichen
Vertretung berechtigte Steuerberater. Anderen
Personen als Steuerberatern darf die Befugnis,
die Gesellschaft allein zu vertreten, nicht
eingeräumt werden. Geschäftsführer, die nicht
Steuerberater sind, dürfen die Gesellschaft nur
gemeinschaftlich mit einem Steuerberater
vertreten. Gleiches gilt für Prokuristen und
Handlungsbevollmächtigte, die nicht
Steuerberater sind. Sind Personen nach § 50
Abs. 2 + 3 Steuerberatungsgesetz zu
Geschäftsführern bestellt, darf deren Zahl die der
Geschäftsführer nach § 50 Abs. 1
Steuerberatungsgesetz nicht übersteigen. Hat
die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so
kann die Gesellschafterversammlung einem oder
einzelnen oder allen Geschäftsführern, soweit
sie Steuerberater sind, die alleinige
Vertretungsbefugnis übertragen. Auch kann die
Gesellschafterversammlung einen oder mehrere
oder alle Geschäftsführer von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
b)
Geschäftsführer:
Dappers, Arnold, Kempen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.06.1981 zuletzt geändert am
18.04.2000 |
a)
08.12.2003
Schönhofen
b)
Tag der ersten
Eintragung in Kempen:
06.07.2000
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
1834 Amtsgericht
Kempen getreten.
Freigegeben am
03.12.2003.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 76 ff. Sonderband |