Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Stevens, Sigrid, Essen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.12.2022
Insel |
HRB 8367: Stevens GmbH, Essen, Rüttenscheider Straße 97A-99, 45130 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Stevens, Sigrid, Essen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8367: Stevens GmbH, Essen, Rüttenscheider Straße 97A-99, 45130 Essen. Prokura erloschen: Campbell, Simon Joseph, Essen.
HRB 8367: Stevens GmbH, Essen, Rüttenscheider Straße 97A-99, 45130 Essen. Infolge Wohnortänderung (bisher: Mülheim an der Ruhr): Geschäftsführer: Stevens, Sigrid, Essen, * ‒.‒.‒‒; Stevens, Michael, Essen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 8367: Stevens GmbH, Essen, Rüttenscheider Straße 97A-99, 45130 Essen. Die Stevens English Training GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 15282) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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