HRB 9529: Stiebel HOLDING GmbH, Waldbröl, Industriestraße 12, 51545 Waldbröl. Nicht mehr Geschäftsführer: Gröschl, Joachim, Meinerzhagen, * ‒.‒.‒‒.
Stiebel HOLDING GmbH, Waldbröl (Industriestraße 12, 51545 Waldbröl). Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.11.2006 wirksam geworden.
Stiebel HOLDING GmbH, Waldbröl (Industriestraße 12, 51545 Waldbröl). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2006. Gegenstand: Das Führen der Geschäfte von Unternehmen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch alle Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Sie wird durch einen Geschäftsführer einzeln vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder wenn die Gesellschafter ihn zur Einzelvertretung ermächtigt haben. Geschäftsführer: Gröschl, Joachim, Meinerzhagen, * ‒.‒.‒‒; Schumacher, Paul-Hermann Eduard, Waldbröl, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Stiebel Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Waldbröl (AG Siegburg HRB 7420) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 08.08.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2006. Die Abspaltung wird erst wirksam mit ihrer Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger