HRB 7420: Stiebel Verwaltungsgesellschaft mbH, Waldbröl, Industriestraße 12, 51545 Waldbröl. Geschäftsführer: Schumacher, Lars, Waldbröl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 7420: Stiebel Verwaltungsgesellschaft mbH, Waldbröl, Industriestraße 12, 51545 Waldbröl. Nicht mehr Geschäftsführer: Gröschl, Joachim, Meinerzhagen, * ‒.‒.‒‒.
Stiebel Verwaltungsgesellschaft mbH, Waldbröl, Industriestraße 12, 51545 Waldbröl. Geschäftsführer: Pfeifer, Dennis Roger, Köln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Stiebel Verwaltungsgesellschaft mbH, Waldbröl, Industriestraße 12, 51545 Waldbröl. Vertretungsbefugnis geändert, nunmehr Geschäftsführer: Schumacher, Paul Hermann Eduard, Waldbröl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Stiebel Verwaltungsgesellschaft mbH, Waldbröl (Industriestr. 12, 51545 Waldbröl). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 08.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2006 Teile ihres Vermögens, nämlich ihre Beteiligung an der Stiebel B.V. Niederlande und zwei ihr aus Verträgen jeweils vom 15.12.2005 gegen die Stiebel-Getriebebau GmbH & Co. KG zustehende Darlehnsrückzahlungsansprüche, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Stiebel HOLDING GmbH mit Sitz in Waldbröl (Amtsgericht Siegburg 41 HRB 9529) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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