HRB 6322: Stiftung Hensoltshöhe gGmbH, Gunzenhausen, Hensoltstr. 58, 91710 Gunzenhausen. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Becker, Wolfgang, Gunzenhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Prof. Dr. Hahn, Eberhard, Gunzenhausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6322: Stiftung Hensoltshöhe gGmbH, Gunzenhausen, Hensoltstr. 58, 91710 Gunzenhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2016. Geschäftsanschrift: Hensoltstr. 58, 91710 Gunzenhausen. Gegenstand des Unternehmens: Förderung missionarisch-diakonischen Handelns, d.h., des Dienstes am Nächsten in Wort und Tat auf der Grundlage des biblischen Evangeliums als Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche. In diesem Sinne fördert die Gesellschaft a) die christliche Religion, b) das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege, c) die Jugend- und Altenhilfe, d) die Erziehung und Bildung, e) die internationale Gesinnung, die Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und den Völkerverständigungsgedanken, f) die Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge und Kriegsopfer, g) die Wohlfahrtspflege, h) die Mildtätigkeit und i) kirchliche Zwecke. Bei der Erfüllung ihres Zwecks ist die Gesellschaft an den diakonischen Auftrag der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gebunden. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prof. Dr. Hahn, Eberhard, Gunzenhausen, * ‒.‒.‒‒; Schwester Holland, Marion, Gunzenhausen, * ‒.‒.‒‒; Weller, Burkhard, Gießen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung der Deutscher Gemeinschafts-Diakonieverband e.V., mit dem Sitz in Marburg/Lahn (Amtsgericht Marburg VR 917). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.