Stiftung Kurt Groenewold GmbH, Hamburg, Heußweg 35, 20255 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gesellschaftszweck, Zuwendungskriterien) und 11 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Kunst und Kultur. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Kunst und Kultur. (4) ersatzlos gestrichen (5) Soweit die Gesellschaft hinreichende finanzielle Mittel erlangt, kann die Gesellschaft darüber hinaus Stipendien und Preise vergeben. (6) Die Weiterleitung von Mitteln an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Mittel unverzüglich eingestellt.
Stiftung Kurt Groenewold GmbH, Hamburg, Heußweg 35, 20255 Hamburg. Erneute Schreibfehlerberichtigung: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist ebenfalls die Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere Körperschaften; bei inländischen Körperschaften muss es sich um andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts handeln. (3) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke auch durch Zuwendungen an andere Körperschaften des privaten oder öffentlichen Rechts zur Verwendung für die in Abs. 1 und 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke. (4) Die Gesellschaft ist Trägerin der Stiftung Strafverteidigung und Politische Kultur - Stiftung Kurt Groenewold. Diese fördert Wissenschaft und Forschung in dem Bereich der Strafverteidigung und der politischen Kultur unter der vorgenannten Bezeichnung. Der Zweck wird durch Tagungen und Veröffentlichungen, die Archivierung von Texten, Prozessmaterialien und Nachlässen von Strafverteidigern sowie durch die Dokumentation und Analyse wichtiger Strafprozesse verwirklicht. (5) Soweit die Gesellschaft hinreichende finanzielle Mittel erlangt, kann die Gesellschaft darüber hinaus Stipendien und Preise vergeben. (6) Die Weiterleitung von Mitteln an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Mittel unverzüglich eingestellt.Berichtigung der Eintragung Nr. 2 Spalte 2c) vom 18.09.2012 von Amts wegen.
Stiftung Kurt Groenewold GmbH, Hamburg, Heußweg 35, 20255 Hamburg. Schreibfehler berichtigt: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist ebenfalls die Beschaffung von Mitteln zu Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere Körperschaften; bei inländischen Körperschaften muss es sich um andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts handeln. (3) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke auch durch Zuwendungen an andere Körperschaften des privaten oder öffentlichen Rechts zur Verwendung für die in Abs. 1 und 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke. (4) Die Gesellschaft ist Trägerin der Stiftung Strafverteidigung und Politische Kultur - Stiftung Kurt Groenewold. Diese fördert Wissenschaft und Forschung in dem Bereich der Strafverteidigung und der politischen Kultur unter der vorgenannten Bezeichnung. Der Zweck wird durch Tagungen und Veröffentlichungen, die Archivierung von Texten, Prozessmaterialien und Nachlässen von Strafverteidigern sowie durch die Dokumentation und Analyse wichtiger Strafprozesse verwirklicht. (5) Soweit die Gesellschaft hinreichende finanzielle Mittel erlangt, kann die Gesellschaft darüber hinaus Stipendien und Preise vergeben. (6) Die Weiterleitung von Mitteln an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Mittel unverzüglich eingestellt.
Stiftung Kurt Groenewold GmbH, Hamburg, Heußweg 35, 20255 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2012. Geschäftsanschrift: Heußweg 35, 20255 Hamburg. Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wisschaft, Forschung, Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist ebenfalls die Beschaffung von Mitteln zu Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere Körperschaften; bei inländischen Körperschaften muss es sich um andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts handeln. (3) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke auch durch Zuwendungen an andere Körperschaften des privaten oder öffentlichen Rechts zur Verwendung für die in Abs. 1 und 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke. (4) Die Gesellschaft ist Trägerin der Stiftung Strafverteidigung und Politische Kultur - Stiftung Kurt Groenewold. Diese fördert Wissenschaft und Forschung in dem Bereich der Strafverteidigung und der politischen Kultur und der vorgenannten Bezeichnung. Der Zweck wird durch Tagungen und Veröffentlichungen, die Archivierung von Texten, Prozessmaterialien und Nachlässen von Strafverteidigern sowie durch die Dokumentation und Analyse wichtiger Strafprozesse verwirklicht. (5) Soweit die Gesellschaft hinreichende finanielle Mittel erlangt, kann die Gesellschaft darüber hinaus Stipendien und Preise vergeben. (6) Die Weiterleitung von Mitteln an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Mittel unverzüglich eingestellt. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Groenewold, Kurt, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.