HRA 6202: Stiftung Maria-Hilf, Stadtlohn, Stadtlohn (Josefstraße 47 a-f, 48703 Stadtlohn). Die Firma ist erloschen.
HRA 6202: Stiftung Maria-Hilf, Stadtlohn, Stadtlohn (Josefstraße 47 a-f, 48703 Stadtlohn). Die Kuratoriumsversammlung vom 19.02.2019 hat die vollständige Neufassung der Satzung und damit unter anderem die Änderung des Zwecks der Stiftung und eine Änderung der Vertretungsregelung beschlossen. Zweck der Stiftung ist die Sorge für kranke und hilfsbedürftige Menschen durch Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Altenhilfe sowie die Förderung kirchlicher und mildtätiger Zwecke. Darüber hinaus ist Stiftungszweck die Förderung aller Aufgaben sozialer und caritativer Hilfe als einer Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche sowie die Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften im Sinne von §§ 51 ff.AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beteiligungen an Gesundheitseinrichtungen sowie durch Mittelbeschaffungen für die Klinikum Westmünsterland GmbH und die Seniorenservive Westmünsterland GmbH, Zuwendungen an die Klinikum Westmünsterland GmbH und der Seniorenservice Westmünsterland GmbH und jegliche sonstige Förderungen der Klinikum Westmünsterland GmbH und der Seniorenservice Westmünsterland GmbH und ihrer gemeinnützigen Tochtergesellschaften, darunter insbesondere die begünstigte Überlassung von Baulichkeiten und Räumen. Ferner kann die Stiftung sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens (ambulante und stationäre Behandlung /Versorgung der Bevölkerung) und der Altenhilfe (ambulante und stationäre Versorgung), der Rehabilitation ( ambulante und stationäre Versorgungsformen) sowie sonstige Formen der Sorge für kranke und hilfsbedürftige Menschen ohne Unterschied des Standes, der Konfession oder sonstiger Kriterien bei der Aufnahme, Behandlung oder Pflege fördern oder selbst betreiben oder Beteiligungen daran erwerben. Die Stiftung wird nunmehr durch das Kuratorium vertreten. Dieses besteht aus bis zu sieben Mitgliedern. Zwei Mitglieder des Kuratoriums vertreten die Stiftung gemeinsam, von denen eines der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss. Nicht mehr Vorstand: Wensing, Jochen, Gronau, * ‒.‒.‒‒.Vorsitzender des Kuratoriums: Könning, Helmut, Stadtlohn, * ‒.‒.‒‒. stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums: Prof. Dr. Greving, Heinrich, Stadtlohn, * ‒.‒.‒‒. Kuratoriumsmitglied: Berghaus, Christa, Stadtlohn, * ‒.‒.‒‒; Pohl, Stephanie, Gescher, * ‒.‒.‒‒; Schuchardt, Dirk, Stadtlohn, * ‒.‒.‒‒; Wilmer, Ludger, Stadtlohn, * ‒.‒.‒‒.
HRA 6202: Stiftung Maria-Hilf, Stadtlohn, Stadtlohn (Josefstraße 47 a-f, 48703 Stadtlohn). Nicht mehr Vorstand: Saffé, Michael, Stadtlohn, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Vorstand: Wensing, Jochen, Gronau, * ‒.‒.‒‒.
HRA 6202: Stiftung Maria-Hilf, Stadtlohn, Stadtlohn (Josefstraße 47 a-f, 48703 Stadtlohn). Die Kuratoriumsversammlung vom 12.03.2015 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln und ist befugt im Namen der Stiftung mit sich selbst und /oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschliessen. Die Kuratoriumsmitglieder sind nicht mehr vertretungsberechtigt: Bonse-Geuking, Annette, Südlohn, * ‒.‒.‒‒; Brans, Werner, Stadtlohn, * ‒.‒.‒‒; Prof. Dr. Greving, Heinrich, Stadtlohn, * ‒.‒.‒‒; Jürgens, Stefan, Stadtlohn, * ‒.‒.‒‒; Könning, Helmut, Stadtlohn, * ‒.‒.‒‒; Obens, Gertrud, Stadtlohn, * ‒.‒.‒‒; te Vrügt, Berthold, Stadtlohn, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Mitglied im Vorstand: Saffé, Michael, Stadtlohn, * ‒.‒.‒‒.
Stiftung Krankenhaus Maria Hilf, Stadtlohn, Stadtlohn, (Josefstraße 47 a-f, 48703 Stadtlohn).Die Kuratoriumsversammlung vom 15.08.2008 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name) sowie § 2 (Stiftungszweck) und insgesamt eine Neufassung der Satzung beschlossen. Neue Firma: Stiftung Maria-Hilf, Stadtlohn. Geänderter Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Förderung kirchlicher und mildtätiger Zwecke. Darüber hinaus ist Stiftungszweck die Förderung aller Aufgaben sozialer und caritativer Hilfe als einer Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Einrichtungen des Gesundheitswesens (ambulante und stationäre Behandlung /Versorgung der Bevölkerung) und der Altenhilfe, sowie durch die finanzielle Unterstützung der sonstigen Einrichtungen, die die Stiftung selbst betreibt oder von der Krankenhaus und MVZ Maria-Hilf Stadtlohn GmbH betrieben werden.
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