HRB 51370: Stiftung Musik Hilft GmbH, Hamburg, Neumühlen 17 c/o Kontor Records Jens Thele, 22763 Hamburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 51370: Stiftung Musik Hilft GmbH, Hamburg, Neumühlen 17 c/o Kontor Records Jens Thele, 22763 Hamburg. Ausgeschieden Liquidator: Seel, Sandra, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Liquidator: Dr. Rechtsanwalt Hoffmann-Theinert, Roland, Berlin, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
Stiftung Musik Hilft GmbH, Hamburg, Neumühlen 17 c/o Kontor Records Jens Thele, 22763 Hamburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Bestellt Liquidator: Seel, Sandra, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden Geschäftsführer: Seel, Sandra, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Stiftung Musik Hilft GmbH, Hamburg, Gerhofstraße 18, 20354 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Stiftungszweck). Änderung zur Geschäftsanschrift: Neumühlen 17 c/o Kontor Records Jens Thele, 22763 Hamburg. 1. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, Studentenhilfe, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, der Jugendhilfe und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen durch die Kunst der Musik als Therapie. Dieser Satzungszweck soll insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden: a) Förderung der Wissenschaft und Forschung durch Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit sämtlichen Formen der Musiktherapie sowie Vergabe von Forschungsaufträgen in diesem Bereich, jeweils im Rahmen der zur Verfügung stehenden Förderungsmittel; b) finanzielle Unterstützung von steuerbegünstigten Therapie- und Forschungseinrichtungen; c) Planung, Durchführung und / oder finanzielle Unterstützung von therapeutischen und sozialpädagogischen Resozialisierungsmaßnahmen durch den Einsatz von Musik und/oder unter Mitwirkung Musikschaffender im Bereich der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; d) Planung, Durchführung und / oder finanzielle Unterstützung von musikbasierten Projekten, auch unter Mitwirkung Musikschaffender, im Bereich der Jugendhilfe und Altenhilfe sowie in den Bereichen des Gesundheitswesens, des Hospizwesens und des Wohlfahrtswesens; e) finanzielle Unterstützung musiktherapeutischer und musikpädagogischer Arbeitsstätten bzw. klinischer Abteilungen in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens sowie des Hospizwesens, die steuerbegünstigte Körperschaften sind; f) finanzielle Unterstützung universitärer Ausbildungseinrichtungen und Vergabe von Stipendien an Studierende im Bereich gemäß vorstehend lit. a); g) Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. 2. Weiterer Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln - in Form von Geld-, Sach-, oder Arbeitsleistungen - über die von ihr betriebene lnternetplattform www.musik-hilft.de zur Förderung sämtlicher der in § 52 Abs. 2 AO aufgeführten gemeinnützigen Zwecke sowie der in § 53 AO genannten mildtätigen Zwecke, insbesondere zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Förderung der Religion, der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen, der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung von Kunst und Kultur, der Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, der Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege ( 23 der UmsatzsteuerDurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, der Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, der Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, der Förderung des Tierschutzes, der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, der Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, der Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, der Förderung der Kriminalprävention, der Förderung des Sports, der Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, der Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes, der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die steuerbegünstigten Zwecke. Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Stiftung erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsgemäßen Zwecke der Stiftung verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Stiftungsmittel unverzüglich eingestellt.
Stiftung Musik Hilft GmbH, Hamburg, (Gerhofstraße 18, 20354 Hamburg).Ausgeschieden Geschäftsführer: Gebhardt, Gerd, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.