HRB 104788 B: Stiftung Pro Wettbewerb gemeinnützige Aktiengesellschaft, Berlin, Schwedter Str. 25, 10119 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Bei der nachstehenden Gesellschaft wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 394 FamFG eingeleitet. Widerspruchsfrist 6 Wochen HRB 104788 B: Stiftung Pro Wettbewerb gemeinnützige Aktiengesellschaft, Berlin, Schwedter Str. 25, 10119 Berlin.
HRB 104788 B: Stiftung Pro Wettbewerb gemeinnützige Aktiengesellschaft, Berlin, Schwedter Str. 25, 10119 Berlin. Nicht mehr Vorstand: 2. Kanthack, Eckhard
Stiftung Pro Wettbewerb gemeinnützige Aktiengesellschaft, Berlin(Schwedter Str. 25, 10119 Berlin). Firma: Stiftung Pro Wettbewerb gemeinnützige Aktiengesellschaft Sitz: Berlin Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung sowie der Wissenschaft und Forschung. Die Gesellschaft fördert die Bildung insbesondere auf dem Gebiet der politischen Bildung als Teilgebiet der Volksbildung. Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck der Bildungsförderung vorrangig durch a. die Vermittlung von Wissen im ordnungspolitischen Bereich, b. die Planung, Konzeptionierung und Durchführung von Veranstaltungen zur politischen Bildung, c. die ideelle und materielle Unterstützung von Forschungsvorhaben, Modellprojekten und Publikationen auf dem Gebiet der Politikwissenschaften, auch in ihren ökonomischen Zusammenhängen, d. die ideelle und materielle Unterstützung der Aus- und Fortbildung insbesondere begabter junger Menschen, e. die Sammlung und den Austausch von Erkenntnissen und Informationen über die ökonomischen Faktoren von Verwaltungshandeln, f. die Gesellschaft kann Informationsveranstaltungen, Seminare und Workshops durchführen und die dementsprechenden Informations- und Lehrmaterialien verbreiten. Leitlinie der Förderung der Bildung ist die Erhaltung eines freiheitlichen Gemeinwesens, das die Prinzipien der Eigenverantwortung, der Förderung der individuellen Leistung, der Eigeninitiative und des Wettbewerbs in den Mittelpunkt stellt. Die Gesellschaft beschafft auch Mittel für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke anderer Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet der Bildungsförderung und der Förderung von Wissenschaft und Forschung. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000 EUR Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus höchstens drei Mitgliedern. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand:; Brose, Kay-Detlev, * ‒.‒.‒‒, Osnabrück; Vorstand:; Kanthack, Eckhard, * ‒.‒.‒‒, Düsseldorf Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 17.07.2006; mit Änderung vom 27.10.2006 in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 8 (Aufsichtsrat). Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Namensaktien durch Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 25.000 EUR entsprechend 50 Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats. (Genehmigtes Kapital 2006/I) Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Das Grundkapital ist eingeteilt in 100 Stückaktien, die auf den Namen lauten. Der Gesellschaft fällt ein Gründungsaufwand bis zu einer Höhe von 5.000,- € zur Last. Die Gründer, die alle Aktien übernommen haben, sind Kay-Detlef Brose, Osnabrück und Eckhard Kauthack, Düsseldorf. Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats sind bestellt: Personalberater Dieter Rickert, München, Vorsitzender, Prof. Dr. Uwe Jens Voerde, Stellv. Vorsitzender, Wirtschaftsjournalist Günter Ederer, Weiler. Die mit der Anmeldung eingereichten Schriftstücke, namentlich die Prüfberichte, können bei Gericht eingesehen werden..