HRA 1109 NM: Still Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Neumünster, Wendenstraße 5, 24539 Neumünster. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 24.07.2013 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Flensburg, HRA 848 FL) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRA 1109 NM: Still Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Neumünster, Wendenstraße 5, 24539 Neumünster. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Beyersdorf Dienstleistungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRA 848 FL) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 1109 NM: Still Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Neumünster, Wendenstraße 5, 24539 Neumünster. Nicht mehr Prokurist: 1. Beil, Jolanta
HRA 1109 NM: Still Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Neumünster, Wendenstraße 5, 24539 Neumünster. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die STILL Service-Verwaltungs GmbH mit Sitz in Neumünster (Amtsgericht Kiel, HRB 7580 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 1109 NM: Still Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Neumünster, Wendenstraße 5, 24539 Neumünster. Prokura: 3. Wilhelm, Tanja, * ‒.‒.‒‒, Meyn; Prokura gemeinsam mit der persönlich haftenden Gesellschafterin oder einem weiteren Prokuristen.