HRB 16834: Stiller Spiel GmbH, Neuss, Am Siepbach 5, 41564 Kaarst. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 16834: Stiller Spiel GmbH, Neuss, Am Siepbach 5, 41564 Kaarst. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
Stiller Spiel GmbH, Neuss, Siemensstr. 14, 41469 Neuss. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Siepbach 5, 41564 Kaarst.
Stiller Spiel GmbH, Haimhausen, Landkreis Dachau, Münchner Str. 22, 85778 Haimhausen. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Neuss. Geschäftsanschrift: Siemensstr. 14, 41469 Neuss. Sitz verlegt nach Neuss (nun Amtsgericht Neuss HRB 16834).
Stiller Spiel GmbH, Neuss, Siemensstr. 14, 41469 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 9. Januar 2012, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 31. August 2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Haimhausen (bisher Amtsgericht München HRB 197472) nach Neuss beschlossen. Geschäftsanschrift: Siemensstr. 14, 41469 Neuss. Gegenstand: Betrieb von Spielhallen, Betrieb von Geldspiel- oder Unterhaltungsautomaten in Spielhallen, Gastronomiebetrieben oder sonstigen Aufstellplätzen, Betrieb von Gaststätten sowie Führung aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Stiller, Károly, Haimhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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