HRB 13223: Stinnes Montan Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen, Alfredstr. 150-154, 45131 Essen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 13223:Stinnes Montan Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen, Alfredstr. 150-154, 45131 Essen.Nicht mehr Liquidator: Kobbelt, Michael, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒.
Stinnes Montan Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen (Alfredstr. 150-154, 45131 Essen). Der mit der Stinnes AG am 25. Juni 1999 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvertrag vom 14. Februar 2006 mit Wirkung zum 14. Februar 2006 beendet worden.
Stinnes Montan Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen (Alfredstr. 150-154, 45131 Essen).Die Gesellschaft ist aufgelöst Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so vertreten sie die Gesellschaft gemeinschaftlich. Bestellt zum Liquidator: Kobbelt, Michael, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer, sondern bestellt zum Liquidator: Jostmeier, Jürgen, Dinslaken, * ‒.‒.‒‒. .
Stinnes Montan Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen (Alfredstr. 150-154, 45131 Essen). Die Chemiepartner Distributionsgesellschaft mbH, Mülheim an der Ruhr, (AG Duisburg HRB 15034), die Ferrocarbon GmbH, Essen, (AG Essen HRB 7748), die Stinnes Logistics GmbH, Mülheim an der Ruhr, (AG Duisburg HRB 16245),die Schuster & Sohn Chemiepartner GmbH, Mülheim an der Ruhr, (AG Duisburg HRB 15270) und die GBV Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung AG, Mülheim an der Ruhr, (AG Duisburg HRB 16069) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26. Juli 2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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