Stockheim Marken GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Joseph-Beuys-Ufer 33, 40479 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HAGACON Handels- und Gastronomiekonzepte GmbH & Co. KG am 11.06.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Stockheim Marken GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Joseph-Beuys-Ufer 33, 40479 Düsseldorf). Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Stockheim Marken Verwaltungs GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 34247). Eingetreten als persönlich haftender Gesellschafter: HAGACON Handels- und Gastronomiekonzepte Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 36091), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.05.2008 mit der HAGACON Handels- und Gastronomiekonzepte GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 13441) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.