Stocklarner Landmetzgerei GmbH, Welver (Bruchstr. 1, 59514 Welver). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Arnsberg HRA 6206) am 10.08.2006 wirksam geworden.
Stocklarner Landmetzgerei GmbH, Welver (Bruchstr. 1, 59514 Welver). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.12.2005 ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Verschmelzung auf ihren Alleingesellschafter Karl-Rainer Klüsener, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mit Sitz in Welver fortführt, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.