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Stolberger Zink GmbH & Co. KS St. Leon-Rot KG, Stolberg (HRA 5508) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Cockerillstr. 69
52222 Stolberg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 5508
Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Stolberger Zink GmbH & Co. KS St. Leon-Rot KG aus Stolberg war im Handelsregister Aachen unter der Nummer HRA 5508 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Stolberger Zink GmbH & Co. KS St. Leon-Rot KG ihren Standort nicht geändert. Die Stolberger Zink GmbH & Co. KS St. Leon-Rot KG wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 29.07.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 11.04.2018
Löschung von Amts wegen

HRA 5508: Stolberger Zink GmbH & Co. KS St. Leon-Rot KG, Stolberg, Cockerillstr. 69, 52222 Stolberg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 01.03.2018
Vorgang ohne Eintragung

HRA 5508: Stolberger Zink GmbH & Co. KS St. Leon-Rot KG, Stolberg, Cockerillstr. 69, 52222 Stolberg. Das Registergericht beabsichtigt, von Amts wegen die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 FamFG zu löschen.Zur Geltendmachung des Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird hiermit eine Frist von einem Monat ab Veröffentlichung dieser Ankündigung bestimmt.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Zum Widerspruch ist jeder berechtigt, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat.Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe der Verfügung durch Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130 a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Historie 1

11.04.2018
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 11.04.2018