Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wiedenbach, Alexander, Esslingen, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura geändert; nun:
Einzelprokura:
Entrich, Michaela Meryem, geb. Kutscher,
Reutlingen, * ‒.‒.‒‒
Friedrich, Ute Renate, Hechingen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
02.11.2022
Neber |
4 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Stoll, Heinz-Peter, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
05.08.2022
Wenzel |
HRB 776118: Stoll Beteiligungs-GmbH, Reutlingen, Stollweg 1, 72760 Reutlingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Adolf-Kolping-Straße 7, 72770 Reutlingen.
HRB 776118: Stoll Beteiligungs-GmbH, Reutlingen, Stollweg 1, 72760 Reutlingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Entrich, Michaela Meryem, geb. Kutscher, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒; Friedrich, Ute Renate, Hechingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 753016: STOLL Beteiligungs-AG, Reutlingen, Stollweg 1, 72760 Reutlingen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 02.11.2020 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Stoll Beteiligungs-GmbH", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 776118) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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