Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. |
a)
26.08.2024
Rößeler |
HRB 13618: Stollenwerk Verwaltungs GmbH, Simmerath, Bachstr. 17, 52152 Simmerath. Gem. § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht Geschäftsführer: Stollenwerk, Michael, Simmerath-Eicherscheid, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13618: Stollenwerk Verwaltungs GmbH, Simmerath, Bachstr. 17, 52152 Simmerath. In der Handelsregistersache Stollenwerk Verwaltungs GmbH ist der eingetragene Geschäftsführer Michael Stollenwerk am 07.01.2016 verstorben. Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Dies ist hier der Fall. Es ist daher beabsichtigt, nach Ablauf einer Frist von einem Monat die Eintragung des Geschäftsführers Michael Stollenwerk im Handelsregister von Amts wegen zu löschen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie innerhalb der vorgenannten Frist Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Stollenwerk Verwaltungs GmbH, Simmerath (Bachstr. 17, 52152 Simmerath). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2006. Gegenstand: die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung der Michael Stollenwerk GmbH & Co. KG Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, deren Gegenstand die Installation und der Verkauf von Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik ist. Die Gesellschaft darf sich an ähnlichen oder gleichartigen Unternehmen beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stollenwerk, Michael, Simmerath-Eicherscheid, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.