Stollfuß Verlag GmbH & Co. KG, Bonn (Dechenstraße 7, 53115 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.12.2007 mit der Stollfuß Medien GmbH & Co. KG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 4321) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung am 21.01.2008 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
53115 Bonn
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Webseite: stollfuss.de
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Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: GmbH & Co. KG