HRB 139370: Stone GmbH, Hamburg, Domstr. 17, 20095 Hamburg. Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Avior S.A. mit Sitz in Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg (Luxemburger Registre de Commerce et des Sociétés B 89219) am 22.12.2016 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122k Abs. 4 UmwG.
HRB 139370: Stone GmbH, Hamburg, Domstr. 17, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 30.09.2016 mit der Avior S.A. mit Sitz in Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg (Luxemburger Registre de Commerce et des Sociétés B 89219) grenzüberschreitend verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des luxemburgischen Rechts mit Eintragung im Register der übernehmenden Gesellschaft wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Wegen der Rechte der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird auf den Hinweis in der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans am 07.10.2016 verwiesen.
HRB 139370: Stone GmbH, Hamburg, Domstr. 17, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft hat gem. § 122d Umwandlungsgesetz (UmwG) den grenzüberschreitenden Verschmelzungsplan mit der Avior S.A. mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Registre de Commerce et des Sociétés unter Nummer B 89219 (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Stone GmbH ergeben sichaus § 122j UmwG. Die übertragende Gesellschaft hat ihren Gläubigern, soweit sie keine Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan nach § 122d UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Stone GmbH unter deren Geschäftsanschrift Domstraße 17, 20095 Hamburg, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden. b) Auch auf Grundlage des anwendbaren Luxemburger Rechts (Art. 268 LSC) sind die Gläubiger der Parteien berechtigt, angemessene Sicherheit zu verlangen. Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderungen vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Gesellschafterversammlung, die die Verschmelzung genehmigt, entstanden sind, können innerhalb von zwei Monaten ab der Veröffentlichung, Sicherheiten verlangen, wenn sie glaubhaft machen können, dass die Verschmelzung ein Risiko für die Ausübung ihrer Rechte darstellt. Die Forderung ist gegenüber dem Vorsitzenden Richter der Kammer des Bezirksgericht (Tribunal d'arrondissement), in dessen Zuständigkeitsbereich die Schuldnergesellschaft ihren Gesellschaftssitz hat, geltend zu machen. Ein Anspruch besteht nicht, soweit der Gläubiger über geeignete Garantien verfügt oder die Stellung einer Sicherheit unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig erscheint.Ausführliche Informationen zu den Vorkehrungen, die zur Ausübung der Rechte der Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft getroffen wurden, können kostenfrei unter der Geschäftsadresse der übernehmenden Gesellschaft bezogen werden. Die Geschäftsadresse lautet 10 Rue Antoine Jans, L-1820 Luxemburg.
HRB 25469: Stone GmbH, Wuppertal, Hofaue 37, 42103 Wuppertal. Der Sitz ist nach Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 139370) verlegt.
HRB 139370: Stone GmbH, Hamburg, Domstr. 17, 20095 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2013 mit Änderung vom 17.12.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (2) (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Wuppertal (bisher: Amtsgericht Wuppertal HRB 25469) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Domstr. 17, 20095 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland einschließlich Beteiligung an Grundbesitzgesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Blydt-Hansen, Kristoffer, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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