Stone-Worker Limited, Nordhausen (Darrweg 86, 99734 Nordhausen). Die Gesellschaft ist wegen unzulässiger Eintragung gemäß § 395 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
Stone-Worker Limited, Nordhausen (Darrweg 86, 99734 Nordhausen). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen unzulässiger Eintragung nach § 395 FamFG von Amts wegen zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.
Stone-Worker Limited, Nordhausen (Darrweg 86, 99734 Nordhausen). private limited company (Gesellschaft nach englischem Recht). Satzung vom 22.01.2006. Zweigniederlassung der STONE-WORKER LIMITED mit dem Sitz in London (Companies House of Cardiff 5683614). Gegenstand des Unternehmens Verlegung von Natur- und Betonsteinen. Stammkapital 100,00 GBP. Ist nur ein Geschäftsführer (director) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer (directors) bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer (directors) gemeinsam vertreten. Bestellt: director und ständiger Vertreter der Zweigniederlassung: Daßler, Hardy, Nordhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, bei Anwendung deutschen Rechtes, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.