HRB 11282: Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH, Rostock, Warnowallee 31 c, 18107 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Produktion, Handel, Vertrieb und Vermittlung von Natursteinerzeugnissen sowie mineralischen, natürlichen und ökologischen Baustoffen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
HRB 11282: Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH, Rostock, Rungestr. 17, 18055 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Warnowallee 31 c, 18107 Rostock.
HRB 11282: Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH, Rostock, Industriestraße 15, 18069 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Rungestr. 17, 18055 Rostock.
HRB 11282:Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH, Rostock, Industriestraße 15, 18069 Rostock.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 28.02.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.11.2013 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 04.10.2013 mit der NRL Concept Natursteine Rohstoffe Logistik Limited mit Sitz in London (Companies House of Cardiff, Company No. 05738243) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH, Rostock, Industriestraße 15, 18069 Rostock. Bekanntmachung gemäß § 122d UmwG:Beim Amtsgericht Rostock, Registergericht, ist der Verschmelzungsplan vom 28.02.2013 eingereicht worden.An der Verschmelzung sind die NRL Concept Natursteine Rohstoffe Logistic Limited, eine Private Limited Company by Shares nach dem Recht von England und Wales mit Sitz in England, Waverley House 7-12 Noel Street London W1F 8 GQ als übertragende Gesellschaft und die Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in 18069 Rostock, Industriestraße 15, Deutschland als übernehmende Gesellschaft beteiligt.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH unter deren Geschäftsanschrift 18069 Rostock, Industriestraße 15 geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH gefordert werden muss.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100- prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden englischen NRL Concept Natursteine Rohstoffe Logistik Limited ergeben sich aus Reg. 11, 14 Companies Cross-Border Mergers Regulations 2007 (CCBMR 2007) i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten NRL Concept Natursteine Rohstoffe Logistik Limited Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell darauf resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspurch ist unmittelbar gegenüber der Stones - Gesellschaft für mineralischen Baustoffe GmbH unter deren Geschäftsanschirft 18069 Rostock, Industriestraße 15 geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Gunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH gefordert werden muss. Den Gläubigern der Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH und der NRL Concept Natursteine Rohstoffe Logistik Limited werden vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte kostenlos unter der Anschrift 18069 Rostock, Industriestraße 15 erteilt (§ 122d Nr. 4 UmwG).