Stora Enso Reisholz GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Bonner Str. 245, 40589 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Stora Enso Reisholz GmbH am 12.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Stora Enso Reisholz GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Bonner Str. 245, 40589 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Unternehmen vom selben Tage mit der Stora Enso Reisholz GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 41072) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.