Storengy Deutschland Weser GmbH, Hannover, Zimmerstr. 56, 10117 Berlin. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Storengy Deutschland GmbH am 26.07.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Storengy Deutschland Weser GmbH, Hannover, Zimmerstr. 56, 10117 Berlin. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter- versammlung vom 01.07.2012 und der Gesellschafter-versammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.07.2012 mit der Storengy Deutschland GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 134235B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Storengy Deutschland Weser GmbH, Hannover, Zimmerstr. 56, 10117 Berlin. Mit der Storengy Deutschland Infrastructures GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 127347 B) als herrschendem Unternehmen ist am 05.12.2011 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2011 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
ExxonMobil Gasspeicher Deutschland GmbH, Hannover, Riethorst 12, 30659 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; dabei wurden geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens und allgemeine Vertretungsregelung. Neue Firma: Storengy Deutschland Weser GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Zimmerstr. 56, 10117 Berlin. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb, der Bau und Betrieb von Erdgasspeicheranlagen (und aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten), sowie die Vermarktung von Speicherdienstleistungen. Die Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Büx, Arno, Glienicke, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Domanski, Wolfgang, Langenhagen, * ‒.‒.‒‒; Weidmann, Thomas, Meppen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Dr. Hoechel, Thomas, Celle, * ‒.‒.‒‒; Dr. Murphy, Ralf, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fell, Thomas, Diesdorf, * ‒.‒.‒‒; Dr. Kost, Andreas, Burgwedel, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat mit der Storengy Deutschland Leine GmbH mit Stz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 61633) am 01.09.2011 ein Betriebspachtvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2011 hat zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
ExxonMobil Gasspeicher Deutschland GmbH, Hannover, Riethorst 12, 30659 Hannover. Der mit der Mobil Erdgas-Erdöl GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 40259) am 27.08.2004 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisübernahmevertrag ist durch Vertrag vom 03.08.2011 mit Ablauf des 31.08.2011 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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