Stork Dreh- und Stanztechnik Verwaltungs-GmbH., Dortmund (Körnebachstr. 60, 44145 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hans-Bernd Stork Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 04.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Stork Dreh- und Stanztechnik Verwaltungs-GmbH., Dortmund (Körnebachstr. 60, 44145 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 01.07.2008 mit der Hans-Bernd Stork Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 5426) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.