HRB 27497: Stowasser Gebäudereinigung GmbH, Markneukirchen, Gewerbepark 57, 08258 Markneukirchen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stowasser, Hans, Markneukirchen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 27497:Stowasser Gebäudereinigung GmbH, Markneukirchen, Gartenstraße 14, 08258 Markneukirchen.Änderung der Geschäftsanschrift: Gewerbepark 57, 08258 Markneukirchen.
Stowasser Gebäudereinigung GmbH, Markneukirchen, Gartenstraße 14, 08258 Markneukirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2012. Geschäftsanschrift: Gartenstraße 14, 08258 Markneukirchen. Gegenstand des Unternehmens: Glas- und Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste, Facility Management. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stowasser, Hans, Markneukirchen, * ‒.‒.‒‒; Stowasser, Marcus, Markneukirchen, * ‒.‒.‒‒; Stowasser, Martin, Markneukirchen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Stowasser Gebäudereinigung e. Kfm. Inhaber: Hans Stowasser mit der Niederlassung in Markneukirchen (Amtsgericht Chemnitz HRA 7438) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 28.06.2012. Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.