Ströbelt Elektrogroßhandel Verwaltungs-GmbH, Dortmund, Brennaborstr. 12, 44149 Dortmund. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ströbelt, Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung am 05.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ströbelt Elektrogroßhandel Verwaltungs-GmbH, Dortmund, Brennaborstr. 12, 44149 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.08.2012 mit der Ströbelt Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 3101) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.