Ströer Media Deutschland GmbH & Co. KG, Köln, Ströer Allee 1, 50999 Köln.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.05.2010 im Wege des Formwechsels in die Ströer Media Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 69534) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ströer Media Deutschland GmbH & Co. KG, Köln, Ströer Allee 1, 50999 Köln.Prokura erloschen: Dr. Merkel, Claus Theo, Bad Soden, * ‒.‒.‒‒.
Ströer Media Deutschland GmbH & Co. KG, Köln, Ströer Alle 1, 50999 Köln.Geschäftsanschrift: Ströer Alle 1, 50999 Köln. Einzelprokura: von Kries-Voigt, Stefan, Ratingen, * ‒.‒.‒‒.
Ströer Media Deutschland GmbH & Co. KG, Köln, (Ströer Alle 1, 50999 Köln).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2008 mit der City Videoboard GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 21875) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ströer Media Deutschland GmbH & Co. KG, Köln, (Ströer Alle 1, 50999 Köln).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2008 mit der Berlin - Werbung Gesellschaft für Industrie- und Wirtschaftswerbung mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 34418) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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