HRB 78910: Ströer Primetime GmbH, Köln, Ströer Allee 1, 50999 Köln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ströer Digital Media GmbH am 09.09.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 78910: Ströer Primetime GmbH, Köln, Ströer Allee 1, 50999 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2015 mit der Ströer Digital Media GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 106070) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 78910: Ströer Primetime GmbH, Köln, Ströer Allee 1, 50999 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Pantke, Matthias.
HRB 78910:Ströer Primetime GmbH, Köln, Ströer Allee 1, 50999 Köln.Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Thäsler, Kai-Marcus, Hannover, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Pantke, Matthias, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schmalzl, Christian, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Ströer Primetime GmbH, Köln, Ströer Allee 1, 50999 Köln. Zwischen der Ströer Primetime GmbH als ergebnisabführender Gesellschaft und der Ströer Digital Group GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 77214) besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 12.09.2013. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Ströer Primetime GmbH durch Beschluss vom 12.09.2013 zugestimmt.
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